Infos zum Fachkundenachweis
erforderlich zum Erwerb der Seenotsignalmittel wie z.B. Fallschirmrakete der Kennzeichnung BAM-PT2 nach dem Sprengstoffgesetz.
Hierbei geht es nicht um den Einsatz im Notfall. Im Notfall darf jede(r) alles tun und einsetzen was der Notfallabwendung zweckdienlich ist. Das bedeutet jemand, der mit einem Charterschiff in Seenot gerät, darf die darauf befindlichen Seenotsignalmittel einsetzen.
Den Fachkundenachweis braucht also zwingend jemand, der für sein Boot Seenotsignalmittel kaufen möchte.
Ungenommen ist, daß es immer gut ist, sich mit etwas auszukennen.
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